Warnung vor bösgläubigen Markenanmeldungen

In einer aktuellen Meldung warnt das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA), dass seit Mitte 2025 ein deutlicher Anstieg von Markenanmeldungen, bei denen Zweifel an der Redlichkeit der Anmelder bestehen, zu verzeichnen ist. In diesen Fällen werden Marken offenbar nicht als Herkunftshinweis genutzt, sondern gezielt als Wettbewerbsinstrument eingesetzt – etwa indem Bezeichnungen angemeldet werden, die bereits von Dritten ohne Registerschutz erfolgreich verwendet werden, um diese anschließend unter Druck zu setzen. Bei entsprechenden Verdachtsmomenten prüft das DPMA eine mögliche Bösgläubigkeit nach § 8 Abs. 2 Nr. 14 MarkenG und gibt den Anmeldern vor einer Zurückweisung Gelegenheit zur Stellungnahme.

 

Als wesentliche Ursachen nennt das DPMA insbesondere den Einsatz von KI-Anwendungen, mit denen sich ungeschützte Marktkennzeichen leicht identifizieren lassen, sowie die zunehmende Bedeutung von Online-Verkaufsplattformen, deren Mechanismen registrierten Markeninhabern schnelle Sperrmaßnahmen ermöglichen. Unternehmen ohne eingetragene Marke wird daher ausdrücklich empfohlen, eine Registermarke anzumelden und ihre Kennzeichen durch regelmäßige Überwachung von Markenanmeldungen zu beobachten. Hinweise auf mögliche bösgläubige Aktivitäten können zudem im Wege einer „Bemerkung Dritter“ an das DPMA übermittelt werden, um die Funktionsfähigkeit des Markensystems zu unterstützen.

 

Zwar liegt eine entsprechende Warnung vom EUIPO (Europäisches Amt für Marken-und Designschutz) noch nicht vor, es ist aber davon auszugehen, dass es sich auf europäischer Ebene identisch verhält, wobei aufgrund des umfassenderen Gebiets (27 Länder) ein möglicher Schaden durch ein (bei rechtzeitiger Eigenanmeldung vermeidbares) Streitverfahren entsprechend größer ausfallen kann.

 

Aktuell sind wieder Fördermittel des EUIPO für Markenanmeldungen verfügbar, so dass es sich umso mehr anbietet, derzeit noch unangemeldete Zeichen schützen zu lassen.

 

Für weitere Informationen, Beratung zur Ermäßigung sowie zur Durchführung der Antragstellung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung!