Neu: Vertretungsbefugnis in den Niederlanden

isipat freut sich, seinen Mandanten nun einen weiteren Service im Hinblick auf die kostengünstige Validierung Europäischer Schutzrechte anbieten:

Seit dem 8. Februar 2021 ist Dr. I. Tahhan berechtigt, die Vertretung für den niederländischen Teil eines Europäischen Patents zu übernehmen, und so auf die Hinzuziehung eines nationalen Kollegen zu verzichten. Grundlage hierfür ist Artikel 23b, dritter Absatz des niederlländischen Patentgesetzes (DPA 1995) und Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen.

 

Dr. Tahhan kann seine Mandanten somit direkt vor dem niederländischen Patentamt (OCNL) vertreten, und es können bestimmte Handlungen auch ohne Inanspruchnahme eines Inlandsvertreters durchgeführt werden. Dies umfasst auch die Berechtigung, Schreiben des niederländischen Patentamts zu empfangen.

 

Die Vorteile:

  • Die Kommunikation mit dem Amt verläuft direkter und damit schneller.
  • Durch den Entfall eines Inlandsvertreters reduzieren sich die Kosten für ein Schutzrecht in den Niederlanden.

Natürlich ist auch eine nachträgliche Übertragung der Vertretung bereits bestehender Schutzrechte in den Niederlanden möglich.