BREXIT: England wird zum "Drittstaat"

Am 30. März 2019 tritt der BREXIT in Kraft. Was bedeutet dies für die Inhaber von Marken- und Designschutzrechten mit Gültigkeit im Vereinigten Königreich (England, Wales, Schottland und Nordirland)?

 

Sofern bis zu diesem Datum keine anderweitige Vereinbarung getroffen wird, verliert das EU-Recht im Vereinigten Königreich seine Wirkung, England und die übrigen Staaten Vereinigten Königreichs werden zu "Drittstaaten", also Staaten, die nicht zur EU gehören.

 

Dieser Verlust betrifft unter anderem auch die Gemeinschaftsgesetze zum Gemeinschaftsdesign und zur Gemeinschaftsmarke. Auch Anmeldungen solcher Designs oder Marken gelten dann nicht mehr als für das Vereinigte Königreich angemeldet. Gleiches gilt für Marken, die eine UK-basierte Seniorität in Anspruch nehmen.

Ebenso sind internationale Marken (IR-Marken nach dem Madrider Abkommen) und internationale Designs (Haager Abkommen), sowie deren Anmeldungen, die das Vereinigte Königreich im Wege einer Benennung der EU (nicht direkt) benannt haben, betroffen. Schließlich sind auch so genannte "nichtangemeldete Gemeinschaftsdesigns" betroffen; auch deren Schutz erlischt am Stichtag entsprechend. (Quelle: Europäische Kommission / EUIPO)

 

Eine weitere, einschneidende Änderung betrifft im Vereinigten Königreich ansässige Personen, die nach bisherigem Recht besagte Anmeldungen nicht nur einreichen, sondern auch weiterführen durften. Diese benötigen nun (spätestens nach der Einreichung) zwingend einen zugelassenen Vertreter.

 

Zwar besteht weiterhin die Möglichkeit und auch der Wunsch, rechtzeitig eine Regelung zu finden, die einen Weiterbestand der Schutzrechte auch im Vereinigten Königreich sichert. Es wird jedoch dringend empfohlen, im Falle des Ausbleibens einer solchen Regelung sich die Auswirkungen auf die eigenen Schutzrechte bewusst zu machen und rechtzeitige Vorkehrungen zu treffen.

 

isipat wird neue Entwicklungen hinsichtlich des anstehenden BREXITs im Blog veröffentlichen. Ihr Patentanwalt gibt Ihnen gerne Hilfestellung bei der Abschätzung der Auswirkungen auf Ihre Schutzrechte.