BGH bestätigt Schutzfähigkeit der "Ritter-Sport"-Verpackungsmarken

Wer kennt sie nicht, die "quadratische, praktische und gute" Schokolade in der entsprechenden Verpackung?

Eine beliebte, wenn auch eher selten zum gewünschten Erfolg führende Strategie, den Schutz für ein Produkt praktisch unbegrenzt aufrecht zu erhalten, besteht darin, das Erscheinungsbild nicht als Design, sondern als Marke anzumelden. Denn während in Deutschland und Europa Designs eine maximale Schutzdauer von 35 Jahren aufweisen, ist der Markenschutz theoretisch unbegrenzt verlängerbar.

 

Ritter Sport, der bekannte Schokoladenhersteller, ersuchte beim DPMA um Markenschutz für eine schematische Abbildung seiner typischer Schokoladenverpackung. Während ein Löschungsantrag gegen die Eintragung als dreidimensionale Marke, die auch aufgrund ihrer Bekanntheit Eintragungsfähigkeit erlangt hatte, zunächst ohne Erfolg blieb, führte die Beschwerde der Löschungsantragstellerin schließlich zur Anordnung der Löschung durch das Bundespatentgericht (BPatG). Das Argument: die in den Marken gezeigten Verpackungen gäben typische Gebrauchseigenschaften von darin verpackter Tafelschokolade wieder.

 

Der Bundesgerichtshof (BGH) sah dies anders: Demnach sei die quadratische Form der Tafelschokolade keine wesentliche Gebrauchseigenschaft von Schokolade. Die per Rechtsbeschwerden der Markeninhaberin angefochtenen Beschlüsse werden aufgehoben und das Verfahren an das BPatG zurückverwiesen.

 

Quelle: BGH , Beschluss vom 18.10.2017 - I ZB 105/16; I ZB 106/16